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Kartierungen des Geologischen Dienstes NRW

Veröffentlicht am: 01.02.2024

Der Geologische Dienst Nordrhein-Westfalen in Krefeld – ein Landesbetrieb im Geschäftsbereich
des Ministeriums für Wirtschaft, Industrie, Klimaschutz und Energie NRW – wird im Sinne des
Geologiedatengesetzes vom 19. Juni 2020 (BGBl. I S. 1387) Arbeiten für die geowissenschaftliche
Landesaufnahme durchführen.

Die mit den Untersuchungen Beauftragten sind im Rahmen des §6 des Geologiedatengesetzes befugt,
zum Zweck der staatlichen geologischen Landesaufnahme für das Land Nordrhein-Westfalen
Grundstücke zu betreten und die erforderlichen geologischen Untersuchungen durchzuführen.
Ebenso steht den Beauftragten der Zutritt zu allen Standorten geologischer Untersuchungen,
insbesondere zu Anlagen und Einrichtungen für Bohrungen sowie zu Steinbrüchen, Kiesgruben und
sonstigen der Nutzung des geologischen Untergrundes dienenden Betrieben offen. Die Beauftragten
des GD NRW legitimieren sich durch Dienstausweise.

Diese geologische Bestandsaufnahme des Untergrundes ist Teil landesweiter Untersuchungen. Die
gewonnenen Daten werden ausgewertet und in die Fachinformationssysteme Geologische Karte,
Hydrogeologische Karte und Rohstoffgeologische Karte eingearbeitet. Sie stehen als Grundlagen-
information für zukünftige Planungen zur Verfügung und geben Auskunft über den Aufbau, die
Zusammensetzung, die Eigenschaften und das Verhalten des Untergrundes.

Im Rahmen der Kartierarbeiten sind kleine Handbohrungen notwendig. In Ausnahmefällen müssen
Kleinbohrungen (Rammkernsondierungen) bis zu 30 m Tiefe durchgeführt werden. Wenn
Privatgrundstücke für diese Kleinbohrungen in Anspruch genommen werden sollen, werden die
Eigentümer rechtzeitig informiert. Dabei wird auf privatwirtschaftliche Belange und die derzeitige
Nutzung der Grundstücke Rücksicht genommen. Etwaige durch die Inanspruchnahme entstehende
Schäden werden nach den allgemeinen gesetzlichen Bestimmungen ersetzt.

Es wird gebeten, die Beauftragten des Geologischen Dienstes NRW bei der Erledigung ihrer Arbeiten
im Dienste der Allgemeinheit zu unterstützen.